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(Rottweil) Überholen im Überholverbot: Überholte leicht verletzt und 10.000 Euro Schaden

Hardthaus - 01.05.2017

An der Abzweigung von der B 27 zum Hofgut
Hardthaus hat es am Sonntagmorgen heftig gekracht. Bei einem
verkehrswidrigen Überholvorgang stießen zwei PKWs zusammen. Eine Frau
wurde leicht verletzt.

Gegen 10.20 Uhr war der 30-jährige Fahrer eines Mercedes-Kombis
auf der B27 in Richtung Rottweil unterwegs. Auf Höhe des Hofguts
Hardthaus überholte er trotz Überholverbots zwei langsam vor ihm
fahrende Personenkraftwagen. Das Langsamfahren hatte allerdings einen
Grund: Die Fahrerin des vorderen Autos, einem Smart, wollte nämlich
nach links in Richtung Hardthaus abbiegen, blinkte deswegen und hatte
ihr Tempo deutlich reduziert. Die nachfolgende Autofahrerin bremste
ihren Wagen dem entsprechend ab. Der Überholer erkannte das Vorhaben
der Smart-Fahrerin zu spät. Als sie zum Linksabbiegen anfuhr war er
bereits am Überholen. So kam es an der Einmündung zur Kollision. Bei
dem Unfall wurde die 52-Jährige leicht verletzt und vor Ort von
Rettungskräften versorgt. An den beiden beteiligten Fahrzeugen
entstand ein Sachschaden in Höhe von jeweils etwa 5000 Euro.




Rückfragen bitte an:

Thomas Kalmbach
Polizeipräsidium Tuttlingen
Telefon: 07461 941-114
E-Mail: tuttlingen.pp.stab.oe@polizei.bwl.de
http://www.polizei-bw.de/

Original-Content von: Polizeipräsidium Tuttlingen, übermittelt durch news aktuell

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